Leiterprüfung nach DGUV I 208-016
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung).
Heirzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen.
Die Zeitabstände für die Prüfungen richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Die systematische Überprüfung von Leitern und Tritten lässt sich z.B. mithilfe einer Checkliste durchführen.
Um die Erfassung und Prüfung aller Leitern und Tritte sicherzustellen, empfiehlt es sich, diese zu nummerieren und die Checklisten zu einem Kontrollbuch zusammenzufassen.
Bei der Prüfung sollte besonders auf folgende Punkte geachtet werden:
Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen
fehlende Bauteile
ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z.B. Gelenke bei einteiligen Mehrzweckleitern)